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Nicht nur gefordert, sondern auch mal gefördert werden…

…gerne – aber wie?

Z. B. über die Bildungsschecks der Bundesländer können Sie als Einzelperson oder als Unternehmen einen erheblichen Anteil der Fortbildungsgebühren sparen. Als Teilnehmer/in „investieren“ Sie lediglich ein Gespräch bei einer der Bildungsscheck-Beratungsstellen.

Förderung GENEHMIGT © bluedesign | stock.adobe.comNach erfolgreichen Antragsstellungen von Apotheken in Deutschland und Österreich hat uns eine Teilnehmerin nun auch den erfolgreichen Antrag auf Förderung einer Privatperson eingereicht:
Der „Bildungsscheck NRW“ übernimmt 50% der Seminargebühr (maximale Fördersumme: 2.000 € pro Jahr – Förderhöhe und -Voraussetzungen sind in den anderen  Bundesländern vergleichbar).

Voraussetzungen in Bezug auf unsere Seminare sind:

  • Die Fortbildungsmaßnahme erhöht die beruflichen Qualifizierung des Antragstellers/der Antragstellerin und vermittelt fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen.
  • Der Antragsteller/die Antragstellerin
    • ist in einem Angestelltenverhältnis oder Existenzgründer/in.
    • hat im laufenden und im vorangegangenen Jahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen.
  • Das Online-Angebot genügt den Anforderungen des Ferrnunterrichtsschutzgesetzes (Zertifizierung durch die Zentralstelle für Fernunterricht – ZfU).
  • Der Anbieter ist bereit, das Verfahren mitzutragen.
Was unsere Anbieterseite betrifft, sind die Voraussetzungen geprüft und für gut befunden. Prüfen Sie, ob Sie die individuellen Fördervoraussetzungen erfüllen – bisher wurden alle Förderanträge für die Teilnahme an unseren Seminaren bewilligt. Soweit wir davon wissen.
Teilen Sie Ihre Erfahrungen auch gern mit – z.B. in Kommentaren zu diesem Artikel. Nähere Informationen zu Fördermöglichkeiten, geeigneten Förder-Argumenten, und wie wir Sie dabei unterstützen finden Sie hier.
Lassen Sie sich doch mal fördern.
Wir unterstützen Ihr Fördervorhaben gern.

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