© ufotopixl10 | stock.adobe.comEine aktuelle systematische Übersichtsarbeit [1] zu den unerwünschten Wirkungen von Paracetamol kommt zu dem Schluss, dass auch dieses Analgetikum kardiovaskuläre, gastrointestinale und renale unerwünschte Wirkungen auslöst und das Mortalitätsrisiko erhöht.
Für diese Aussage wurden alle Beobachtungsstudien bis Mai 2013 ausgewertet, die über unerwünschte Wirkungen unter bestimmungsgemäßem Gebrauch von Paracetamol durch Erwachsene berichteten (therapeutische Dosierung von 0,5–1 g alle 4–6 h bis zu einer maximalen Tagesdosis von 4 g/d).
Die Studien umfassten im Schnitt 83.220 Patienten, insgesamt waren es knapp 665.800. Über Mortalität wurde in zwei, über kardiovaskuläre Ereignisse in vier, über gastrointestinale Ulcera und Blutungen in einer und über Einschränkungen der Nierenfunktion in vier Studien berichtet. In neun dieser Berichte war das Auftreten der jeweiligen Endpunkte dosisabhängig.
Kritisch zu betrachten ist, dass in den ausgewerteten Studien keine Confounder berücksichtigt wurden, wie z.B. gleichzeitige Einnahme von NSAR. Möglich ist auch, dass in diesen Studien vor allem die Patienten Paracetamol erhielten, bei denen kardiovaskuläre, gastrointestinale oder renale Prädispositionen vorlagen, aufgrund derer sie kein NSAR, sondern Paracetamol erhalten sollten.
Stärken sind andererseits die großen Patientenzahlen und die beobachtete Dosisabhängigkeit, die für einen kausalen Zusammenhang spricht. Pharmakologische Plausibilität ist aus dem Wirkmechanismus von Paracetamol herzuleiten, das die zentrale und periphere Prostaglandinsynthese hemmt.
Fazit:
Diese Übersichtsarbeit wird die grundlegende Einstufung von Paracetamol als besser verträgliches Analgetikum für Patienten mit Herz-, GIT- oder Nierenerkrankungen nicht erschüttern, aber sie gibt Anlass, auch bei Paracetamolgabe auf solche unerwünschten Wirkungen zu achten.
Quelle:
E Roberts et al., Paracetamol: not as safe as we thought? A systematic literature review of observational studies. Ann Rheum Dis 2015;0:1–8. doi:10.1136/annrheumdis-2014-206914, online veröffentlicht 02.03.2015