Unerwünschte Symptome bei Senioren – ist ein Arzneimittel Schuld?
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Wie schon im Beitrag Leitlinien für Geriatrie, geht es auch heute um die AMTS bei Senioren, diesmal um die Frage, wie man beurteilen kann, ob beeinträchtigende Symptome ursächlich mit einem eingenommenen Arzneimittel zusammenhängen. Das Prozedere nennt sich Kausalitätsbewertung.
Zwei Punkte erschweren diese Beurteilung: eine Polymedikation, so sie vorliegt, und die Tatsache, dass im Alter mit größerer Wahrscheinlichkeit immer mal unerwünschte Befindlichkeiten auftreten, auch ganz ohne Arzneimittelwirkung. Auf der anderen Seite können physiologische und funktionelle Unterschiede zwischen Senioren und den jüngeren Erwachsenen (für die ja die meisten Studienerkenntnisse vorliegen) das Risiko für unerwünschte Wirkungen erheblich erhöhen.
Das 4. Bulletin zur Arzneimitteltherapiesicherheit 2014 des Paul-Ehrlich-Instituts widmet sich unter anderem dieser Frage.
Sie finden dort eine Beschreibung der Einstufung der Kausalität nach WHO-UMC (UMC steht für das Uppsala Monitoring Center, den europäischen WHO-„Stützpunkt“ für internationales Drug Monitoring) von „sicher“ bis „unwahrscheinlich“, und die international gebräuchlichen Kausalitätskriterien nach Naranjo sowie nach Bégaud. Bei beiden wird aus dem zeitlichen Zusammenhang zwischen Einnahme und Auftreten des Symptoms (auch bei Ab- und wieder Ansetzen), der pharmakologischen Plausibilität sowie bei Naranjo einigen weiteren Aspekten die Kausalitätsstufe ermittelt.
Besonders zu empfehlen ist dieser Artikel, weil das Vorgehen an fünf Fallbeispielen erläutert wird. Die Fallbeispiele illustrieren ebenfalls, welche Informationen für die Kausalitätsbewertung benötigt werden und daher in der Verdachtsmeldung angegeben werden sollten, sofern irgend verfügbar. Fehlende Informationen sollten uns keines falls von einer Medlung abhalten, aber der gesamte Prozess wird sowohl für uns als auch für die Beurteilenden efektiver, wenn wir wissen, wonach wir gezielt fragen sollten.
Ist Ihnen der Verdachtsfall einer unerwünschten Arzneimittelwirkung begegnet? Dann sollten Sie dies über die Nebenwirkungsmeldung durch Angehörige der Heilberufe dem BfArM mitteilen!
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