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EuGH-Urteil: Rückenwind von Dritten

Spinnaker © linous | stock.adobe.comRückenwind für die flächendeckende Versorgung mit inhabergeführten Apotheken – eine Sammlung von Argumenten, Berichten und Meinungen.

Gemeinsame Erklärung der saarländischen Heilberufe, Februar 2017

„Die Herstellung von individuellen Rezepturen, das Leisten von Nacht- und Notdienst sowie die ausreichende Vorratshaltung und schnelle Lieferfähigkeit von Arzneimitteln […] können nur und ausschließlich von Leistungserbringern vor Ort erbracht werden. Aber auch nur dann, wenn es eine für alle Beteiligten geltende Arzneimittelpreisbindung mit aus-
kömmlichen Honorar gibt.“
Zur vollständigen Erklärung: http://www.apothekerkammer-saar.de/wpscripts/Faxmailing%2017-02_Gemeinsame%20Erklaerung.pdf [abgerufen 17.02.2017]

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Gemeinsame Erklärung der Ärztekammer und der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern, Januar 2017

„Die Arzneimittelpreisbindung ist ein intergraler Bestandteil des Sachleistungsprinzips in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie dient der Qualitätssicherung, der Markttransparenz und dem Verbraucherschutz. Und sie sichert für alle Versicherten den gleichen Zugang zu von ihnen benötigten Arzneimitteln – unabhängig von seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und unabhängig davon, wie viel das Medikament tatsächlich kostet.“
Zur vollständigen Erklärung: http://www.akmv.de/picture/upload/file/Presse/gemeinsame_stellungnahme_AEKMV_und_AKMV_170106.pdf [abgerufen 28.01.2017]

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Gemeinsame Stellungnahme von Diabetikerbund Bayern, Bayerischer Landesapothekerkammer und Bayerischem Apothekerverband e.V., Dezember 2016

„Diabetiker, chronisch Kranke und die komplette Bevölkerung profitieren von den Apotheken vor Ort, denn sie

  • sichern wohnortnahe, sofortige und qualifizierte Versorgung, auch bei akuten Krankheiten
  • sind Retter in der Not nachts, am Wochenende und an Feiertagen
  • können persönlich beraten etwa zu den Wechselwirkungen der vielen Medikamente untereinander oder zu gefährlichen Kombinationen
  • können ergänzend zur Beratung des Hausarztes einweisen in Blutzuckermessgeräte und Insulinpens

Das hat seinen Preis, denn im Gegensatz zu Versandapotheken

  • benötigen sie viel qualifiziertes Personal rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr
  • kostet persönliche Beratung Zeit
  • profitieren sie weniger von Großabnehmerrabatten.“

Zur vollständigen Erklärung: http://www.diabetikerbund-bayern.de/neuigkeiten/article/eugh-urteil-gemeinsame-stellungnahme-von-diabetikerbund-bayern-bayerischer-landesapothekerkammer/ [abgerufen 28.01.2017]

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Gemeinsame Erklärung der Angehörigen der Heilberufe in Thüringen, Dezember 2016

„Die in Deutschland bewährte Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente sichert für alle Versicherten den gleichen Zugang zu den von ihnen benötigten Arzneimitteln, unabhängig davon, wie viel das einzelne Medikament tatsächlich kostet. Sie gewährleistet die Existenz eines wohnortnahen Netzes vollversorgender Apotheken, auch in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Dieses Netz ist zum einen für die Patienten wichtig, denn hier erhalten diese eine kompetente Beratung, wie die Arzneimittelanwendung gestaltet werden muss, um einen optimalen therapeutischen Effekt zu erzielen. Gleichzeitig ist die wohnortnahe Apotheke auch ein wichtiger Partner für Ärzte und Angehörige anderer Heilberufe. Sektorenübergreifende Kooperationsprojekte, wie der bundesweite Medikationsplan oder die Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen (ARMIN) sind nur mit Ansprechpartnern in der Nähe, nicht aber mit anonymen Produktversendern in der Ferne möglich.“
Zur vollständigen Erklärung: https://www.lakt.de/downloads_inhalt/2016-12-09-Erklaerung_Thueringer_Heilberufe_20161216.pdf [abgerufen 23.12.2016]

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Warnung von Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer

„Die einheitliche Vergütung von Leistungen sei ein zentrales Merkmal der  Gesundheitsversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung, das man nicht en passant aushebeln dürfe, so der Präsident der BÄK weiter. Die Politik in Deutschland müsse sich zu dem bewährten System bekennen und das Heft des Handelns in der Hand behalten. „Da geht es um etwas Prinzipielles. Der Gesetzgeber darf sich hier nicht den Schneid abkaufen lassen. Deshalb ist es nur konsequent, wenn das Bundesgesundheitsministerium jetzt einen Gesetzentwurf plant, mit dem der Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verboten und die Situation wieder geheilt werden kann.“
Zur vollständigen Mitteilung: http://www.bundesaerztekammer.de/ueber-uns/landesaerztekammern/aktuelle-pressemitteilungen/news-detail/montgomery-eugh-urteil-zu-arzneimittelpreisen-bedroht-freie-heilberufe/ [abgerufen 23.12.2016]

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Pressemitteilung des Landesverbandes der Freien Berufe in Sachsen, 19.11.2016

„Der Landesverband der Freien Berufe in Sachsen unterstützt das Anliegen, den Versandhandel von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Deutschland zu verbieten. Durch diese politische Maßnahme sollen die durch das EuGH-Urteil vom 19.10.2016 unabsehbaren negativen Auswirkungen auf die Patientenversorgung in Deutschland rechtzeitig und schnell verhindert werden.“
Zur vollständigen Mitteilung: http://www.lfb-sachsen.de/download/2016/pm_17_11_2016.pdf [abgerufen 28.01.2017]

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Presseinformation des Mittelstandsverbunds, 15.11.2016

„Sowohl die EuGH-Richter als auch die Medien-Kommentare [setzen sich] über entscheidende Nuancen des deutschen Marktes hinweg […]. So unterliegt die deutsche Präsenz-Apotheke gesetzlich einem Kontrahierungszwang, die ausländischen Versandapotheken aber de facto nicht. Gerade bei aufwandsträchtigen und ökonomisch für den Apotheker wenig bis gar nicht rentablen Rezepturen oder dem Verkauf dokumentationspflichtiger Betäubungsmittel sind ausländische Versandapotheken außen vor. […] Die von dem Urteil begünstigten ausländischen Versandhandelsapotheken beteiligen sich nicht an der aktiven Beratung und Betreuung der Patienten, sie beteiligen sich ebenso wenig an der lebenswichtigen Notfallversorgung durch Nacht- und Notdienste vor Ort. Durch das EuGH-Urteil geraten die Präsenz-Apotheken in einen weiteren ökonomischen Nachteil. […] Mit der Verlagerung von wichtigen Umsätzen aus den Vor-Ort-Apotheken in den Versandhandel durch deren Besserstellung im Wettbewerb wird die Grundlage für den wirtschaftlichen Betrieb der Vor-Ort-Apotheken erheblich geschwächt, in vielen Fällen sogar existenzbedrohend. Insbesondere im ländlichen Raum kann sich dies verheerend auf eine schnelle, wohnortnahe Arzneimittelversorgung auswirken. […] Da aber das Urteil im Raum steht, ist ein Versandhandelsverbot das einzig verbleibende Instrument gegen die faktisch enorme Wettbewerbsverzerrung. Deshalb unterstützt DER MITTELSTANDSVERBUND ein solches Verbot ausdrücklich.“
Zum vollständigen Artikel: Der Mittelstandsverbund / Pressemeldungen [abgerufen 15.11.2016]
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 Verband Freier Berufe im Lande Nordrhein-Westfalen e. V., 10.11.2016:

„Die Ausführungen des EuGH verengt die Bedeutung des freiberuflichen Apothe-kerberufes und damit auch mittelbar der anderen Freien Berufe auf eine rein ökonomistische und kommerzielle Bedeutung. Das wird dem gesamtgesell-schaftlichen Beitrag der Freien Berufe nicht gerecht. […] Die Finanzierung von sogenannten öffentlichen Gütern, wie eben auch die Arzneimittelversorgung, hingegen müssen vom Staat „paternalistisch“ geregelt werden. Dies ist zum Beispiel auch der Fall bei Polizei, Feuerwehr, dem Bildungswesen, sowie den freiberuflichen Tätigkeiten. Diese Bereiche, die ein ökonomistisches Marktsystem nicht bereitstellt, die aber eine Gesellschaft zum Funktionieren braucht, müssen über andere Wege finanziert werden als wettbewerbliche, ökonomistische und marktwirtschaftliche Mechanismen – nämlich durch Steuern oder bei den freiberuflichen Tätigkeiten über Gebührenordnungen. Bei der flächendeckenden Arzneimittelversorgung ist das ebenso. Der Staat hat dafür das Mittel der Preisbindung gewählt. Dies ist volkswirtschaftlich sinnvoll, bietet Sicherheit in der Versorgung und schützt Verbraucherinnen und Verbraucher vor Übervorteilung.“
Abruf der vollständigen Resolution unter „Aktuelles“ des VFB NW [abgerufen 16.11.2016]
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Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, 7.11.2016:

„Die Arzneimittelpreisverordnung untersagt es den in Deutschland ansässigen, wohnortnahen und inhabergeführten Apotheken, Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren zu dürfen. Die gilt gleichermaßen für den Ein- und Verkauf. Hierdurch werden eine flächendeckende Arzneimittelversorgung zu einheitlichen Preisen und eine Verfügbarkeit von Arzneimitteln auch im ländlichen Bereich sichergestellt. Zudem werden damit defizitäre, nicht kostendeckend abzubildende pharmazeutische  Dienstleistungen mitfinanziert. […]
Ausländische Versandapotheken beschränken sich in ihren Dienstleistungen auf die Belieferung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und damit auf die reine Arzneimitteldistribution. […] Eine unmittelbare und umfassende pharmazeutische Betreuung kann dabei nicht geleistet werden. Diese kann nur die Apotheke vor Ort sicherstellen. Hierzu gehören die zeitnahe Versorgung mit Arznei- und insbesondere Betäubungsmitteln, kühlkettenpflichtigen  Arzneimitteln und im Speziellen das Anfertigen von patientenindividuellen Rezepturen. Auch die lückenlosen Apothekennotdienste werden ausschließlich von deutschen Apotheken geleistet. Die persönliche Beratung, die in der deutschen  Apothekenbetriebsordnung gesetzlich fixiert ist, erhält der Patient unkompliziert in der Apotheke vor Ort. […] Wir sehen durch diese Diskriminierung der Vor-Ort-Apotheke die Versorgung schwerstkranker und sterbender Patienten gefährdet […]: Durch einen erhöhten Preiskampf gerät die Stellung der wohnortnahen Versorgung unter massiven Druck und die notwendige Aufrechterhaltung pharmazeutischer Dienstleistungen wird geschwächt. […]
Durch die Schwächung der flächendeckenden Versorgung wird sich die Betreuung ambulanter Palliativpatienten und der nahtlose Übergang aus dem stationären Umfeld verschlechtern oder im schlimmsten Fall für den einzelnen Patienten nicht mehr möglich sein. Darüber hinaus benötigt die Arzneimitteltherapie in der Palliativmedizin ein spezialisiertes Fachwissen. Apotheker tragen als Teil eines interdisziplinären Palliativteams als Ansprechpartner vor Ort im Bereich Arzneimittelinformation, Off-Label-Use von Medikamenten und der Bewertung von klinisch relevanten  Wechselwirkungen zur Optimierung der Therapie bei. Auch diesen Beitrag sehen wir durch das EuGH-Urteil gefährdet.
Die DGP als interdisziplinäre Fachgesellschaft für die Versorgung schwerstkranker Menschen fordert deshalb, die hochwertige pharmazeutische Versorgung durch wohnortnahe Apotheken in Deutschland zu sichern. Dazu ist das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch den Gesetzgeber ein geeignetes und notwendiges Mittel.“
zur vollständigen Stellungnahme: Veröffentlichungen der DGP [abgerufen 16.11.2016]
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Ärztekammer Sachsen-Anhalt, 07.11.2016:

„Die Arzneimittelpreisbindung ist integraler Bestandteil des Sachleistungsprinzips in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie dient der Qualitätssicherung, der Markttransparenz und dem Verbraucherschutz. Und sie sichert für alle Versicherten den gleichen Zugang zu von Ihnen benötigten Arzneimitteln – unabhängig davon, wie viel das Medikament tatsächlich kostet. […] Eine verlässliche Arzneimittelpreisbildung für verschreibungspflichtige Arzneimittel macht viele Gemeinwohlleistungen, die nur von den Apotheken vor Ort erbracht werden, erst möglich. Dazu gehören vor allem die persönliche Beratung, die ausreichende Vorratshaltung und schnelle Lieferfähigkeit, die individuelle Rezepturanfertigung sowie der Nacht- und Notdienst. […] Zum jetzigen Zeitpunkt erscheint  den Heilberufen in Sachsen-Anhalt die von verschiedenen Gesundheitspolitikern und Bundesländern angeregte Einschränkung des Versandhandels von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln als eine zielführende Option. Der Versandhandel mit diesen Medikamenten ist aktuell in  21 von 28 EU-Staaten nicht zugelassen.“
zur vollständigen Erklärung „Heilberufe sehen freiberufliche Honorarordnung in Gefahr“ [abgerufen 16.11.2016]
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 Deutsches Ärzteblatt, 4.11.2016:

„Ja, es gibt sie: Waren besonderer Art, die nicht nur dem Konsum, sondern höheren Gütern dienen. Bücher gehören dazu, […] Arzneimittel sind erst recht solche Waren besonderer Art, insbesondere wenn sie der Behandlung schwer kranker Menschen dienen und aufgrund ihrer Risiken besonders erklärungsbedürftig sind – wie viele verschreibungspflichtige Präparate. […] Der Preis sollte sich auch nicht an der Apothekendichte orientieren, der Schwere einer Erkrankung oder daran, ob es überhaupt Therapiealternativen gibt.“
Zum vollständigen Artikel: Dtsch Arztebl 2016; 113(44) [abgerufen 06.11.2016]
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mdr aktuell – Leserkommentare, 19.-21.10.2016:

„Ausländische Anbieter erhalten einen Wettbewerbsvorteil, obwohl sie sich an wichtigen und kosten­intensiven Gemeinwohlaufgaben in der Arzneimittelversorgung – also an der Beratung vor Ort, dem Vorhalten eines umfangreichen Arzneisortiments und dem Nacht- ­ und Notdienst – nicht beteiligen. Also, wenn das keine Ironie ist!“ (Maria Z., 21.10.)
„mal noch ein paar Fakten: – In den Niederlanden zahlt man 6% MwSt. auf AM; folglich ist es keine Kunst hier viel billiger zu sein – die Krankenkassen zahlen die vollen Rezeptpreise in die Niederlande, also incl. der 19% MwSt., die werden nicht zurückgezahlt…fließen also voll in den Gewinn der NL Apotheken mit ein. Das führt dazu, dass eine NL Apotheke bei einem Medikament mit einem fiktiven Einkaufspreis von 200€ ungefähr einen 4 fachen Gewinn gegnüber einer deutschen Apotheke einfährt. (in diesem Fall ca 53€ gegenüber ca.12€) der Verbraucher ist alo streng genommen der Dumme, da dem Fiskus ca 40€ Mwst. entgehen und damit in Deutschland weniger in Staatsleistungen fließen können! Soviel zum Gewinn für den Verbraucher!!“ (Christian B., 21.10.)
„Wenn die Dauer-Arzneimittel im Internet bestellt werden, bleibt für die Vorort-Apotheke nur die Aktumedikation. Davon wird diese nicht leben können. Das heißt, die Vorort-Apotheken werden immer weniger und im Akut- oder Notfall benötigte Arzneimittel werden entsprechend teurer werden. Ich kann mit nicht vorstellen, dass die junge Mutti mit dem kranken Säugling für eine Schachtel Fieberzäpfchen gern 20€ oder mehr bezahlen möchte.“ (A.R., 21.10.)
„Ich bin froh, in Deutschland ein Gesundheitswesen vorzufinden mit hohen Qualitätsansprüchen. Ich kenne Länder, in denen die Patienten von unseren Verhältnissen träumen. Lasst uns unsere Apotheken! Wie soll die ältere Dame oder der Ältere Herr seine Medikamente im Internet bestellen, wenn er keinen Zugang zum Internet hat oder geistig oder körperlich nicht in der Lage dazu ist?“ (ecke, 20.10.)
„Das Urteil ist eine Katastrophe. Ich habe selbst schon mal ein gefälschtes Medikament aus dem Versandhandel bezogen und hatte dadurch gesundheitliche Probleme. Die Apotheke vor Ort ist sicherer und berät auch im Gegensatz zu den Versandapotheken wo du dauernd in der Hotline hängen bleibst! Die Rosinenpicker und Schnäpchenjäger gefährden unsere super Apotheken-Struktur – EU-Urteil sei dank – so ein Mist!!!“ (Simon Fink, 19.10.)
Artikel und Kommentare: mdr aktuell „Debatte um deutsche Arznei-Preise“ [abgerufen 25.11.2016]
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Osthessen News, 21.10.2016:

„Natürlich werden durch das Urteil auch Umsatzeinbußen zu verzeichnen sein. Betroffen sind dann aber eher Apotheken auf dem Land […], weil die Leute es sich einfach machen und online bestellen. Oder weil gerade ältere Leute nicht mehr so leicht von A nach B kommen. In Sachen Schnelligkeit, Verfügbarkeit und Beratung [gibt es ] Defizite beim Handel im Internet: Wenn das Baby nachts um halb 2 an einem Samstag Fieber bekommt, würden sie dann ins Internet gehen und Arznei bestellen?“
Zum vollständigen Artikel: Rhön-aktuell.de, 21.10.16 – REGION, EuGH-Urteil gefährdet Vor-Ort-Apotheken. [abgerufen 06.11.2016]

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Spiegel Online, Leserkommentare, 19.10.2016):

„Wir haben das doch schon – seitdem die Preisbindung, z.B. beim Versand von Päckchen, gefallen ist, muß der Verbraucher sämtliche Anbieter überprüfen, um dann festzustellen, daß daß Päckchen bei A 3,89 €, bei B 3,89 € kostet, bei A darf es nicht über x Gramm wiegen, bei B nicht über y cm lang sein. Das kostet Zeit, Mühe und Nerven! Schlimmer noch bei Strompreis, Mobilfunk und Versicherungen. Statt einen vernünftigen Preis für eine vernünftige Leistung zu bezahlen, der, wie bei den Medikamenten, zentral festgelegt wird und allen ein Auskommen bietet und den Kopf frei zu haben für wichtigere Dinge, ist Ottilie Normalverbraucherin nur noch mit Preisvergleichen beschäftigt, ohne daß es ihr wirklich was bringt. Und auf der anderen Seite des Tresens wird mit dem Rotstift kalkuliert, zu Lasten der Infrastruktur und der Beschäftigten. Jetzt also auch noch Apotheken. Was auf der Strecke bleibt, sind Beratung und zwischenmenschlicher Kontakt.
Danke, liebe EU, für diese schöne neue Welt!“ (kezia_BT, 19.10.2016)
„Wie blind kann man sein? Schauen Sie sich doch mal um wer z.B. bei den Bauern überlebt hat mit der EU. Nur die Großen werden gefördert, die Kleinen sterben, es entwickeln sich automatisch Groß Konzerne, Im Fall der Apotheken Internetvertrieb (Billig, wenig Personalkosten) und Apotheken-Ketten. Und die Preise sind dann NICHT MEHR NACH OBEN fest geschrieben….“ (vassiliki2000, 19.10.2016)
„Das Argument mit der Notfallvorsorge ist eben nicht so leicht zu entkräften. […] Vielleicht staatlich finanziert über eine Zwangsabgabe aller Versandhändler für all die Verpflichtungen, denen jede normale Apotheke nachkommen muss: Nacht- Wochenend- und Feiertagsdienste, Labor, Fachpersonal, Miete in zentraler Lage, Beratung, Anfertigung von Rezepturen.“ (Interessierter Laie, 19.10.)
Artikel und Kommentare: Spiegel Online – Forum Wirtschaft [abgerufen 25.11.2016]
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Bundesverband der Arzneimittelhersteller e.V., 19.10.2016

„Das Urteil ist ein Schlag gegen die gerechte Arzneimittelversorgung der Patienten in Deutschland. Die Arzneimittelpreisverordnung [hat] seit ihrem Inkrafttreten die flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gewährleistet. Arzneimittel sind Waren der besonderen Art und keine Konsumgüter. Gesundheit darf sich nicht danach richten, ob Patienten auf dem Land oder in der Stadt leben, denn Krankheit tut dies auch nicht. Rosinenpickerei gefährdet die nachhaltige Patientenversorgung.“
zur vollständigen Pressemeldung: BAH-Pressearchiv [abgerufen 16.11.2016]
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Liebe Kolleginnen und Kollegen, geben Sie uns gern Bescheid, wenn hier noch „Rückenwind“ fehlt. Wir nehmen ihn sehr gern mit auf.
Mit besten Grüßen,
Dorothee Dartsch
Bild: © linous / Fotolia.com

Ein Gedanke zu „EuGH-Urteil: Rückenwind von Dritten“

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